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Mehr Baukultur, mehr Kreislaufwirtschaft, mehr Umweltverträglichkeit – 6. Gesetz zur Änderung der Bauordnung
Statt veraltete Gebäude abreißen zu lassen, fördere man nun den Erhalt und Weiterbau von Gebäuden durch eine „Umbauordnung“. | Foto: Photomat auf Pixabay

Mehr Baukultur, mehr Kreislaufwirtschaft, mehr Umweltverträglichkeit – 6. Gesetz zur Änderung der Bauordnung

04. November 2020

Zurzeit bereiten Politik und Verwaltung das 6. Gesetz zur Änderung der Bauordnung von Berlin vor. In der zukünftigen Bauordnung geht es um Themen wie baukulturelle Qualität, qualifizierter Freiflächenplan, Baugebote und Abstandsflächen.

Ressourcenschonendes Bauen für ein klimaneutrales Berlin

Um die Zukunft verantwortungsbewusst zu gestalten, muss kooperativ, klimaschonend und ressourceneffizient gebaut werden, denn das Bauen verbraucht viele knappe Ressourcen.Vor diesem Hintergrund legt die Politik bei der Gesetzesänderung großen Wert auf ein Bewusstsein für klima- und ressourcenschonendes Bauen.

Es wird ebenfalls bestrebt die Baukultur als Schutzziel in der Bauordnung zu verankern, um die Bewahrung und Pflege des baulichen Erbes zu fördern. Durch eine Stärkung oder Begleitung der bezirklichen Bauausschüsse mit Fachkompetenz in beratender Funktion soll vermieden werden, eine neue Instanz zu schaffen, die das Genehmigungsverfahren neuer Bauprojekte zusätzlich verkompliziert.

Weiterhin werden konkrete ökologische Maßnahmen für Fauna und Flora bei Neubau‐ und Erweiterungsvorhaben eingeführt, um das Stadtklima mit mehr Grün zu verbessern.

Erhalt von baulichem Erbe durch die „Umbauordnung“

Die negativen Folgen eines Gebäude Abriss seien bereits in vielen Stadtteilen sichtbar geworden. Deshalb sei ein weiterer Punkt in der Bauordnung der Bestandserhalt von Gebäuden: Statt veraltete Gebäude abreißen zu lassen, fördere man nun den Erhalt und Weiterbau von Gebäuden durch eine „Umbauordnung“.

Auch die Nutzung für Wohnen und Arbeiten innerhalb von Gebäuden findet sich in der zukünftigen Bauordnung wieder. Besonders jetzt zu Corona-Zeiten arbeiten viele Menschen von Zuhause aus im Homeoffice. Aus diesem Anlass sieht die neue Bauordnung vor, die Angleichung der Anforderungen für sämtliche Aufenthaltsflächen für neue Entwicklungen im Berufs‐ und Arbeitsleben und mehr Flexibilität für zukünftige Bedürfnisse zu fördern.

Zustimmung aus Architektenkammer für die Hauptziele

Grundsätzliche Ziele der Verordnung wie mehr Baukultur, mehr Kreiswirtschaft, mehr Ressourcenschonung und mehr Umweltverträglichkeit werden von der Architektenkammer sehr begrüßt und unterstützt. Christinne Edmaier, Präsidentin der Architektenkammer äußert sich zu den bisher bekannten Vorschlägen mit: „Schließlich ist die Bauordnung die Grundlage unseres Berufsalltages und alltäglich haben unsere Mitglieder und deren Bauherren mit bauordnungsrechtlichen Fragen zu tun. Zurecht wird von uns erwartet, an dieser Stelle unser Expertenwissen einzubringen.“

Da ökologische Ziele wie die CO²-Reduktion und Ressourcenschonung bereits jetzt Bestandteil der Bauordnung sind, sei der Architektenkammer darüber hinaus die Einhaltung der überprüfbaren Kriterien wichtig. Solare Energie solle mehr zum Einsatz kommen sowie auch Alternativen wie Erdwärme, Wind, Wasserstofftechnologie.

Mangel an finanzieller Unterstützung für nachhaltiges Bauen

Die Architektenkammer wünscht sich allerdings auch mehr Unterstützung seitens der Verwaltung: „Nicht alle parteipolitisch gewollten Ziele lassen sich aber in einer Bauordnung regeln. Um die Stadtentwicklung und Baukultur in Berlin voran zu bringen, brauchen Bauherren und planenden Architektinnen und Architekten nicht nur immer neue Pflichten für Bauantragstellende, sondern auch mehr Unterstützung durch die Verwaltung und finanzielle Anreize für nachhaltiges Bauen“, so Edmaier. (mp)